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Maximilian Graf von Curney, Herr zu Hochstraten und Witzhuesen (oder Wittenhorst?) wegen Zechprellerei festgenommen, aber Urfehde
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Enthält: Maximilian Graf von Curney, Herr zu Hochstraten und Witzhuesen (oder Wittenhorst?), ist vor kurzem in Münster gewesen und im "Gulden Arm" abgestiegen, wo er flott gelebt hat, ohne zu bezahlen. Als er nach Soest ausrückte, wo er im "Spiegel" einkehrte, folgte ihm die Wirtin aus dem goldenen Arm; er stellte sie zufrieden und kehrte nach Münster zurück. "Aus allerlei argwönigen Verdenken" setzte ihn hier der Rat am Elisabethtag 1547 fest. Der Rat hält ihn zunächst für einen Betrüger und teilt das Vorstehende dem Rat in Soest mit, da er gehört hat, dass in Soest die Spießgesellen des Festgenommenen wegen Straßenraubs verhaftet sind; er bittet um Mitteilung vom Stande der Untersuchung. Eine Antwort des Rats in Soest ist nicht bei den Akten. Der Graf wird am 28.11.1547 zur Herberge vergleidet und schwört am 30.11.1547 Urfehde, wobei er erklärt, dass er sich aus Unbesonnenheit verdächtig gemacht habe. Bürgschaft für ihn leistet Herman Snehagen. Gleichzeitig mit ihm schwört Herman Dorfhoff, anscheinend sein Diener, Urfehde; sein Vater Johan Dorhoff, wohnhaft bei Dortmund, verbürgt sich. Zeugen sind Herman Snehagen, Rotger ten Vorwerk gen. von der Horst, Johan Schenckel, Berndt Nordinck und Thonies Berchtorp. Nach seiner Angabe ist der Graf der jüngste von 3 Brüdern. Der älteste, Philipp, ist Statthalter von Geldern, der zweitälteste Karl ist oberster Rat am kais. Gericht in Brüssel. Wie er weiter dem Rat angibt und an eine "Moin" schreibt, hat er dem Martin von Rossen und dem Prinzen von Oranien in Frankreich gedient. Als Diener des Herrn von Well im Lande von Kassel hat er sich der neuen Lehre zugewandt und sich mit einer Nonne verheiratet. Diese hat ihn um sein Hab und Gut gebracht und in Amsterdam verlassen. Er bittet seine "Moie" um Verzeihung und Geld.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.