Erzbischof Siegfrid von Cöln bestätigt nachstehenden Schutzbrief Erzbischof Engelberts I. zu Gunsten der sich dem Kloster Schillingscapellen als Hintersassen anschließenden neuen Einwanderern (advenae), unter Einrückung derselben. Datum Bunne feria quinta ante festum penthecostes anno dom. Mill. nonagesimo quarto. Erzbischof E. (Engelbert) von Cöln nimmt mit Rücksicht auf die Hülflosigkeit (imbecillitas) des Klosters Schillingscapellen alle Einwanderer aus seiner Diöcese (advenae), welche sich als Wachszinsen (iure cerocensuali) oder in einem anderen Verhältnisse dem Kloster angeschlossen oder noch anschließen werden, in seinen besondern Schutz.