Hans Feucht bekennt, daß ihn Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, zum geschworenen Rat des Klosters bestellt hat. Er wird auf Lebenszeit Rat und Diener sein und in Altdorf in die neue Behausung des Abts ziehen, darf nur die Geschäfte des Klosters besorgen und keinen anderen Herrn haben. Neben einem Leibgeding bekommt er bzw. nach seinem Tod Anna Hexheimerin jährlich eine Besoldung von 50 fl. Diese Besoldung entfällt bei Dienstunfähigkeit wegen Krankheit, nicht aber das Leibgeding.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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