Rorich, Kaplan des Altars der heiligen Jungfrau Katharina im Stift Dietkirchen, Trierer Diözese, bewidmet - da der Tod niemanden verschont, auch nichts Ungewisser als seine Stunde und es daher ratsam ist, dem mit guten Werken zuvorzukommen, die wir allein aus diesem Leben mitnehmen können ('Quoniam finis omnium terribilium scilicet mors nulli parcens est metuenda, qua nichil certius cunctis mortalibus, eiusque hora nichil incertius, expedit nobis hanc prevenire bonis operibus, quia nichil nobiscum nisi operum et meritorum nostrorum qualitatem ferimus de hac vita') - mit Zustimmung seiner Herren, des Dekans und Kapitels des vorgenannten Stifts, zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil den Altar, der auf seine Kosten zu Ehren der heiligen Maria Magdalena in diesem Stift errichtet ('edificatum') ist, mit folgenden Gütern: seinen Weingärten beim Dorf Winden und bei Dietkirchen, seinen Äckern in der Gemarkung ('confinio') von Dietkirchen, Eschhofen ('Eschilshoben') und Lindenholzhausen ('Holtzhusen'), seinem Hof und Anwesen ('curte mea et mansione') zu Dietkirchen, das er jetzt bewohnt, mit der Kelter in dem Hof samt den Fässern, Geräten ('instrumentis') und andern Zubehören jener Kelter und mit zwei Betten. Alles dies soll zur Feier einer ewigen Messe und zur Unterhaltung eines Kaplans bei dem Altar verbleiben. Den Altar überträgt er mit Zustimmung seiner vorgenannten Herren um Gottes willen seinem Sohn, dem Scholaren Johann, damit er zum Priester befördert wird; er soll den Altar bedienen, sobald er zum Priester geweiht werden kann. Nach dessen Tod soll allein dem Dekan des Stifts das Recht zustehen, den Altar bei Vakanz zu verleihen, und dies soll allein an einen geeigneten Priester ('actu discreto et ydoneo sacerdoti') geschehen, der dem Dekan des Stifts Gehorsam schuldet und zum Gottesdienst und den kanonischen Stunden im Chor verpflichtet ist. Die Kelter mit den Fässern, Geräten und andern Zubehören und den beiden Betten soll von seinem vorgenannten Sohn Johann auf die nachfolgenden Kapläne des Altars übergehen. Von diesem glücklichen Vorsatz will er nicht abgehen, sondern eher die Vermächtnisse vermehren und sie unverzüglich zur Wirksamkeit bringen. - Wegen Siegel-Mangels des Ausstellers siegeln die Dekane Siegfried vom Stift Dietkirchen und Lenzemann vom Stift Limburg sowie Cunemann, Kantor des Stifts Limburg, die er zu seinen Treuhändern und Testamentsexekutoren erwählt und bittet, den Auftrag so auszuführen, als ob sie darüber im Jüngsten Gericht Rechnung legen wollen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...