Herzog Johann Wilhelm von Kleve-Jülich-Berg bewilligt dem Martinikapitel zu Emmerich, welches den dort verfallenen Schulunterricht an Mitglieder der Gesellschaft Jesu zu übertragen beschlossen hat, die erste in jedem der 5 Kanonischen Kapiteln zu Kleve vakant werdende Kanonikalpräbende für die neuen Lehrer. In einem Transsumpt des Magistrati der Stadt Emmerich vom 15. Dezember 1592

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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