Bürgermeister, Ratsherren und die Gemeinde der Stadt Brilon (Brylon) bekunden, Dekan und Kapitel der Mescheder Kirche hätten ihnen den Haupthof des Stifts in Lederke (Lederike) mit allen Äckern, die die Bauern und Villici bisher bebaut haben, und dem zum Hof gehörenden Holzgericht mit dem Recht zu pflügen, zu ernten und in der Mühle zu mahlen in Erbpacht (iure emphiteotico) zu Nutzen des Hospitals verpachtet. Dafür hat die Stadt jährlich am Feste von Christi Geburt 30 Schillinge Geldes, wie es in Brilon üblich ist, zu entrichten, wie es in der darüber verfaßten Urkunde vollständiger enthalten ist. Die Aussteller versprechen als gute Pächter, den Hof in seinem Recht zu erhalten; der Bürgermeister verspricht in ihrem Namen bzw. dem des Hospitals, auf Aufforderung pünktliche Zahlung zu leisten. Ankündigung des großen Siegels der Stadt. Gegeben 1346 Nov. 18 (in octava beati Martini episcopi)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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