Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
König Friedrich Wilhelm I. bestätigt das von Kurfürst Joachim II. erlassene und am 06.10.1643 transsumierte Schossprivileg über die Erhebung rückständiger Schösse mit Ausnahme des Kindergeldes durch den Frankfurter Rat
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
König Friedrich Wilhelm I. bestätigt das von Kurfürst Joachim II. erlassene und am 06.10.1643 transsumierte Schossprivileg über die Erhebung rückständiger Schösse mit Ausnahme des Kindergeldes durch den Frankfurter Rat