Johann Graf zu Nassau, Vianden und Diez bekundet, dass Martins Eva von Herborn und Guytgens Henrich von Herbornseelbach (Sil-) wegen einer Wiese einen Rechtsstreit am Oberhof zu Siegen gehabt und Heinrich dem Urteil, seinen ungestörten Besitz seit 30 Jahren zu Dillenburg am Gericht nachzuweisen, nicht nachkommen konnte, sowie daß beide Parteien vor dem Gerichtstag dem Aussteller im Verhör die Sache vorgetragen haben und er diese gütlich verträgt. Martins Eva soll Henrich 21 rheinische Goldgulden geben, die Heinrich dem Felder gegeben hatte, sowie das, was Heinrich den von Altenberg (Aldenburch) wegen der Wiese sonst noch gegeben hat, soweit er dies bis zum 25. Dezember (dem helligen cristage) zu Herborn vor dem Amtmann des Ausstellers, Johann Mohr (More) von Leun (Lunen) nachweisen kann. Dafür soll Eva die Wiese haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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