Einigung. Dechant und Kapitel von St. Cassius und Florentius in Bonn, auf deren Mülheimerhof in Bonn vier Lehen von Heisterbacher Ländereien in Dottendorf gehören, einigen sich mit Abt Johannes Buschmann und Konvent zu Heisterbach, welche die Zahlung der seit dem Tode des Abtes Johann Krechen rückständigen Grundzinsen und verweigerten Kurmut auch jetzt verweigern, dahin, dass die Abtei bei Erledigung des Lehens nur 20 Reichsthaler zu zahlen habe, im Weigerungsfalle aber die von dem Stifte seither geforderten Kurmut von 2 Pferden liefern müsse. Es siegelt das Stift St. Cassius und Florentius.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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