Johannes [V. Kern], Abt des Benediktinerklosters St. Georgen [zu Villingen], beurkundet, dass sich Dorothea Ruf, Witwe des Langhans zu Pfohren (pforra) in der Landgrafschaft Fürstenberg, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Künftig mag genannte Dorothea mit den Kindern, die sie von jetzt an gebären wird, sich niederlassen, wo es ihr beliebt, bei Herren, Städten, Ländern oder anderswo Schirm oder Bürgerrecht annehmen, ungehindert durch ihn oder sein Kloster, in dessen Namen er Dorothea von der Eigenschaft des Leibes und Gutes losspricht, derselben garantiert, sie oder ihre Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr mit den anhängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet.