Die apostolische Kammer zu Rom bestätigt die von ihrem Notar Stephan Durati, General-Thesaurar, in Abschrift genommene, italienisch und eigenhändig geschriebene Bulle Papst Urbans VIII. vom 5. November 1629 an Herzog Ferdinand von Bayern, Propst zu Berchtesgaden, worin er letzterem Stift die Zahlung früher nach Rom nicht geleisteter jährlicher Gold-Scudi, die Exemption des Stiftes bezeugend, nachsieht. Ebenso enthalten ist das hierfür in Latein gefertigte Publikationsschreiben des Notars der apostolischen Kammer.; S: apostolische Kammer

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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