Extrajudizialakten zwischen Georg Ludwig Freiherrn von Seinsheim d.Ä. und Dr. Andreas Stöckhel, seinsheimischen Advokaten zu Nürnberg, in Sachen Würzburg contra Seinsheim, citationis, das Halsgericht und die centbare hohe Obrigkeit zu Nordheim, Krassolzheim und in dem dortigen Bezirk betreffend

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Staatsarchiv Nürnberg
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