Gf. Heinrich VII. v. Schwalenberg bestätigt den Käufern Johan van Osen und Evard van Corbuke nicht eher Geld aus dem vorgen. Zehnten zu fordern, bis dass er ihnen den un-gestörten Besitz garantieren kann.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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