Kaiser Sigismund legt dem Magistrat von Münster die Frage vor, ob ein Lehnsmann, wenn er verfemt und rechtlos geworden seine Lehen behalten könne oder ob diese als verfallen zu betrachten seien und wem sie gebühren. - Siegel beschädig.

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Münster
Objekt beim Datenpartner
Loading...