Hans Seuboth zu Ilshofen, der von Konrad Seuter und Jörg Seiferheld, den Pflegern der Pfarrkirche Ilshofen, mehrere nach Lage und Anstößern beschriebene Äcker und Wiesen daselbst gekauft hat (kein Kaufpreis genannt), verschreibt denselben 12 Schillinge und vier Herbsthühner jährlicher und ewiger Herrengülte, verspricht auch namens seiner Erben und Nachkommen stets vollständige und pünktliche Abgabenentrichtung, sagt für alle künftigen Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung seiner Güter "nach solcher herrngült Recht vnd gewonhait" zu und räumt den Pflegern für den Fall der Verletzung seiner Vertragspflichten Pfändungsrechte bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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