Kf. Ferdinand, Bf von Paderborn, bestätigt nach dem Ableben seines Vorgängers Dietrich, daß die fürstlich-paderbornischen Räte am 31. Januar 1617 im Rathaus zu Nieheim [Kr. Höxter] im Streit zwischen Kloster Hardehausen und der Stadt Nieheim bezüglich der Einlösung der an die Stadt versetzten Saßergüter und der Waldemei Ebbenbruch einen Vergleich zustande gebracht haben, der Folgendes vorsieht: Die Stadt soll jährlich zu Martini oder spätestens 14 Tage danach dem Kloster für das Ebbenbruch sechs Rtlr und jedem neuen Abt bei Amtsantritt einen Goldgulden zahlen, dafür dort eine erbliche Hude erwerben. Dem Kloster bleibt jedoch der Holzertrag. Das kurfürstl. Siegel und die Unterschrift des Kanzleisekretärs werden angekündigt. Paderborn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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