Kläger: Hans Ronnardt, Bürger zu Hamburg, für sich und als Bevollmächtigter des Johann Piper, des Thies Tiede und seiner Frau Ilsebe, geb. Piper, in Hamburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Citationis super iniuriis cum executione et mandati poenalis ad edandum acta, nunc (1622) ulterioris compulsorialis mandati (Klageerhebung im Armenrecht); Schadensersatzforderung der Angehörigen des Detlef Möller genannt Piper in Hamburg und der Lüder Piper in Ütersen, die im Auftrag des Curd Kop(p), Gewandschneider in Hamburg, 600 Mark nach Krempe bringen sollten, die dann angeblich im Wirtshaus des Christoph Sottorp von dem Wirt beraubt wurden, die aber im peinlichen Verhör den eigenen Diebstahl gestanden hatten und dann angeblich unschuldig hingerichtet worden waren

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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