Der Kammer-Beschluss: Eine vom hiesigen Amt an das gräfliche Amt Langenburg zu erlassende Forderung wegen des von der Belsenberger Gemeinde in hiesiger herrschaftlicher Waldung zu Hermuthausen geschehenen Überhauens.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...