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Bei Antritt der Regierung des Königs Friedrichs Wilhelms II. Majestät im Fürstentum Halberstadt und der Grafschaft Hohenstein eingenommene Huldigung
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A 13 (Benutzungsort: Magdeburg) Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten
Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten >> 02. Verfassung und Verwaltung des Bistums und Fürstentums >> 02.02. Das Kurfürstlich Brandenburgische nachmals königliche preußische Regentenhaus und die demselben geleistete Huldigung
Enthält: Abschrift des königlichen Generalpatents, wodurch alle Previlegien, Gilden und Innungen bestätigt werden.