Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg investiert seinen kleve-märkischen Justiz- und Hofgerichtsrat Dietrich Carl von Wylich mit der Zivil- und Kriminaljurisdiktion über Haus und Freiheit Winnenthal samt der Dorfschaft Borth und darunter gesessener Leuthe. Der Einspruch der klevischen Hauptstädte dagegen wird abgewiesen, die Verwendung der Landstände dafür approbiert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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