Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg investiert seinen kleve-märkischen Justiz- und Hofgerichtsrat Dietrich Carl von Wylich mit der Zivil- und Kriminaljurisdiktion über Haus und Freiheit Winnenthal samt der Dorfschaft Borth und darunter gesessener Leuthe. Der Einspruch der klevischen Hauptstädte dagegen wird abgewiesen, die Verwendung der Landstände dafür approbiert.