Graf Joachim von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., beurkundet, dass er Agatha Buchmüller, Tochter der Eheleute Jakob Buchmüller und Katharina Matzenmüller zu Ringenhausen, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner Leibherrschaft entlassen hat. Der Aussteller spricht genannte Agatha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben und Nachkommen auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellt ihr anheim, dass sie künftig anderer Herren Schutz und Schirm "in stetten oder vf dem landt allenthalben" annimmt, "sich daselbsten enthalten vnd der leibaigenschaft halber gefahren, handlen thun vnd lassen mag ires gefallens", ohne von seiner oder seiner Erben Seite Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Falls die Freigelassene sich "vber kurtz oder lang zeit" wieder in des Ausstellers oder seiner Erben Graf- und Herrschaften niederlassen will, "soll sie alsdann wie andere vnser inwohner vnd hindersassen gehalten werden".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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