Rechbergischer Teilungsvertrag nach dem Tod des Junkers Wolf von Rechberg zu Hohenrechberg, in dem zwei Teile, der zu Rechberg und der zu Heuchlingen mit ihren zugehörigen Gütern, Gerechtigkeiten, Geldforderungen und Geldschulden ausgeschieden werden und der jüngere zur Wahl berechtigte Sohn Ulrich den Teil zu Rechberg, der ältere Hans Wolf den Teil zu Heuchlingen empfängt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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