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Rentverschreibung
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Darin: Rückvermerk des Hermannus Peters, Vikar St. Cyriaci (seit 1642) an der Magdalenenkapelle, über die Ablösung der Rente durch Junker Rudolf von der Tinnen mit 6 Talern (17. Jh.)
Enthält: 31. Januar 1376: Elzebe van der Wiick und ihre Kinder Alf, Albert und Gheseke verkaufen "Gyseken van Thekenborich anders ghenomt de scroder" eine je halb zu Ostern und Michaelis fällige Rente von 1 M. aus dem Hause des Albertes ton Rodelewen und aus dem Nachbarhaus des verstorbenen Floriken Stintes, "de beyde beleghen sind in suntiliens kerspele" (Überwasser), zwischen Häusern Hennikens uppen Stalle und Gherwins van Wisselo. Beide Häuser sind unbelastet. Zeugen sind die münsterschen Bürger Herman Dusaes, Wessel Volmers, Hinric van Werne, Wynike Ostarp und Johan de Supere.