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Grundsätze zur Anwendung der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 und der Anordnung Nr. 2 vom 20. August 1958 zur Behandlung von Vermögen von Personen, die die DDR nach dem 10. Juni 1953 verlassen haben
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Grundsätze zur Anwendung der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 und der Anordnung Nr. 2 vom 20. August 1958 zur Behandlung von Vermögen von Personen, die die DDR nach dem 10. Juni 1953 verlassen haben
Sächsisches Staatsarchiv, 20237 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Leipzig, Nr. 08170 (Zu benutzen im Staatsarchiv Leipzig)
20237 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Leipzig
20237 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Leipzig >> 06 Finanzen und Preise >> 06.01 Abteilung Finanzen >> 06.01.13 Staatliches Eigentum >> 06.01.13.08 Durchführung der Verordnung vom 17. Juli 1952 (Sicherung von Vermögen)
1952 - 1966
Abt. Finanzen, Ref. Verwaltung des Staatlichen Eigentums, Herr Blasig
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).