Festsetzung der Kosten und Zinsen in der Streitsache zwischen der verwitweten Gräfin Johanna Sabina von Lodron zu Achstetten als Klägerin und Erbtruchseß Graf Johann Christoph von Zeil als Beklagtem auf 292 fl 19 kr durch die Landgerichtskanzlei Ravensburg, wobei der Beklagte laut Urteil vom 3. Dez. 1697 99 fl 3 1/2 kr bezahlen soll. Sein Prokurator appelliert gegen das Urteil beim Kammergericht Innsbruck, diese Appellation wird jedoch abgewiesen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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