Guilelmus, Kardinalbischof von Tusculum, Kardinalkämmerer, quittiert dem Abt Nicolaus von Siegburg über die Zahlung von 135 Goldgulden für das Kardinalkollegium und von 5 Goldgulden für die Dienerschaft der Kardinäle und hebt die wegen der Nichtzahlung über den Abt verhängten Kirchenstrafen auf. D. Avinione, die prima mensis Octobris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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