Werden.-Franz Wilhelm Reuter bekundet, dass Abt Benedikt ihn nach dem Tod der Äbte Theodor und Simon wiederum zu Behuf des minderjährigen Josef Friedrich Mordio von Berchem, Herrn zu Stockum, mit dem Lehngut Brandinckhove oder Brandtshove samt der Mühle an der Seseke und der Fischerei daselbst im Amt Hamm und Kirchspiel Boenen zu Lüttgenbögge zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Wenn jener großjährig ist, muß er das Lehen persönlich empfangen. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Lucas Mallinckrodt im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Adolf Wilhelm Bernardi und Ludger Hellersberg, Gerichtsschreibers bzw. Schöffen des Landgerichts Werden. - Or., Petschaft des Sekretärs Wasserfort, Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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