Zuordnung der reformierten Gemeinden zum reformierten Kirchenminister gemäß Art.1 u. 2 der Verfassung der deutschen evgl. Kirche. Entschließung zu den Kirchengesetzen über die Einrichtung der Bischofsämter, Rechtsverhältnisse der Geistlichen; Neugestaltung der Rheinischen Kirchenverfassung.

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Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland
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