der diese Messe liest, soll stets anschließend zum Grab des Engels, +Ehefrau des Hermann Hachen, gehen, segnen und die Psalmen Misere und De profundis mit den üblichen Kollekten lesen. Falls jemand aus seinem oder aus Hermann Hachens Geschlecht diese Messe zu lesen wünscht (dair zo beqweme wurde der vurgenanter missen begerten), soll man ihn gegenüber Anderen [Bewerbern] vorziehen. Die Treuhänder sollen diese Stiftung in bestmöglicher Form begründen und den Kirchmeistern übergeben. Ferner hat Tillmann den Ausstellern für diese Messe seinen neuen silbernen und mit Gold überzogenen Kelch übergeben sowie einen Erbrentenbrief über 12 oberländische rheinische Gulden - den Gulden zu 4 Mark Kölner Währung - die Tillmann jährlich von Bürgermeister und Rat der Stadt Köln gemäß dem Inhalt der Rentenverschreibung und beigefügter Urkunden ( wilbri ve) [zukommen]. Die Urkunden haben folgenden Inhalt: ( 1. ) Bürgermeister, Rat und andere Bürger der Stadt Köln mit allen Räten und 44 Schöffen des Gerichts verkaufen dem Johann von Lendrinhuyssenn und seiner Ehefrau Elisabeth eine Erbrente von 12 oberländischen rheinischen Gulden - den Gulden zu 4 Mark Kölner Währung - für 300 berei ts bezahlte, ebensolche Gulden ~ die Rente werden sie jährlich an 2 Terminen, je zur Hälfte am 24. Juni (so sant Johans myssen baptisten zo mytzsumer) und am 25. Dezember (up dat helige hogetzidt Christmyssenn doch), und zwar jeweils im Zeitraum von 4 Wochen nach diesen Terminen bezahlen. Dafür verbürgt sich der Rat, und falls sie dennoch ihr Geld nicht erhalten, dürfen sie sich an den Bürgern schadlos halten. Die Verkäufer halten sich das Rückkaufrecht für 300 genannte Gulden vor. Siegler die Aussteller. Datum 1480, 20. Dezember (up sant Thomas avent des heligenn aposteils). (2. ) Vor Gottfried (Godart) Bickheister und Gumprecht Meinersclach8 >, Schöffen zu Köln, bekunden Costyn Fuydenerb ), Bürger zu Köln, und Gertrud (Druytgin) von Lendrynckhuyssenn als Erbberechtigte (erffgenamen), Schwiegersohn und Tochter +Johanns von Lendrynnckhuyssenn, daß ihren Mitberechtigten Poirtzgin und Agnes von Lendrynckhuysenn - Schwager und Schwester, bzw. Schwiegersohn und Tochter des Erblassers - bei der Teilung, die sie untereinander durchgeführt haben, eine Erbrente von 12 oberländischen rheinischen Gulden - jeder Gulden zu 4 Mark Kölner Währung - sowie noch eine Erbrente von 12 ebensolchen Gulden zugefallen sind. Für diese Renten hatten der erwähnte Johann und seine Frau Elisabeth gemäß dem Inhalt zweier Rentenverschreibungen an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln entsprechende Kaufsummen bezahlt. Aussteller beider Urkunden sind Bürgermeister, Rat und andere Bürger der Stadt Köln, die eine datiert von 1480, 20. Dezember