Dem gräflich Brühlschen Rittergut Zschepplin zugestandene Befugnis, unter gewissen Bedingungen eine Schiffbrücke über die Mulde anlegen zu dürfen, sowohl als auch die neuerdings bewilligte Haltung zweier Jahr- und Viehmärkte allda (Rentereiakte)

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Sächsisches Staatsarchiv
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