Schuldforderungsklage auf Zahlung einer Jahresrente von 75 Maltern Korn zu Odenkirchen (Stadt Mönchengladbach - Rheydt). Der Appellant verweist auf einen Befehl des Erzbischofs Ferdinand von Köln von 1619 an Florenz Harthard von dem Boetzelaer, wonach dieser ihn wegen seiner Schuldforderung klaglos stellen sollte. Der Rentenanspruch wird von den Appellaten bestritten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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