Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 1. Juli 1603, wonach dem Appellaten das als Unterpfand ausgesetzte Gut „die Belligau/Gelligou/Gelligow“ einzuräumen ist, bis die rückständigen verschriebenen Pensionszahlungen abgestattet sind.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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