Die Grafen Heinrich X. und Christoph I. von Stolberg-Wernigerode, in Vollmacht der Grafen Ludwig und Albrecht Georg sowie in Vormundschaft ihrer Vettern, erklären die Stadt Wernigerode für schadlos bezüglich einer Schuldverschreibung über 2.100 Taler gegen Hans von Bredow auf Hessen. In denn heiligen Wynachten. durchgedrückte Sekretsiegel

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