Johan Heyneman zu Deitmecke und seine Frau Catharina verzichten gegenüber ihrem Bruder resp. Schwager Herman Moller zu Fretter und seine Frau Anne auf sämtliche Ansprüche aus dem Nachlass ihres Schwiegervaters resp. Vaters Jacob Moller. Jobst Becker, Richter zu Schliprüthen (Slepruden), siegelt mit. Zeugennamen unleserlich. Siegel lose beiliegend

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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