Der Offizial der Kölner Kurie lässt in den bei ihm anhängigen Verfahren [vgl. das Regest zu 1353 November 6] in Übereinstimmung mit den Prokuratoren Tilmann von Siegburg und Johann von Gymnich die Parteien zur Beweisführung über ihre Artikel zu. Datum a.d. 1353 sabbato post Nicolai.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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