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Bestrafung von Hans Eller, Bürger zu Naumburg, wegen Johann Bucholz zu Schkeitbar zugefügten Schusses nebst Vergleich zwischen den Administratoren der Stifter Naumburg und Merseburg über die Remission der Delinquenten ad locum delieti
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Bestrafung von Hans Eller, Bürger zu Naumburg, wegen Johann Bucholz zu Schkeitbar zugefügten Schusses nebst Vergleich zwischen den Administratoren der Stifter Naumburg und Merseburg über die Remission der Delinquenten ad locum delieti
A 30b III (Benutzungsort: Wernigerode) Hochstift Naumburg und Fürstentum Sachsen-Zeitz. Stiftsregierung
Hochstift Naumburg und Fürstentum Sachsen-Zeitz. Stiftsregierung >> 01. Teil 1 >> 01.02. Jurisdiktionsstreitigkeiten >> 01.02.09. Verschiedene Grenz- und Jurisdiktionsnachrichten und Rezesse