Der von dem hiesigen Lagerhaus fernerhin nicht einzuziehende Kanon von der demselben zugehörigen Walkmühle auf dem Mühlendamm, da das Lagerhaus eine Domäne geworden ist, auch daß der Kanon vom 1. Juli 1816 ab nicht weiter erhoben werden soll

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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