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Verfahren gegen Friedrich Mönnich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt zu 30 Taler Blutsühne, Straffreiheit und Geldbuße
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Enthält: Verfahren gegen Friedrich Mönnich aus Osnabrück, Schreiber beim Notar Cateman: Er ist am 7.9.1610 mit seinen Freunden auf den Turm der Überwasserkirche gestiegen und hat von dort einen Maiast (Stock) heruntergeworfen. Dieser traf den über den Kirchhof gehenden Warendorfer Bürger Henrich Simons von Hattingen so unglücklich, dass er starb. Mönnich floh. Er zahlte der Witwe des Getöteten, Gertrud Funcke, 30 Thaler als Blutsühne. Als Zeugen werden vernommen: 1. Bernhard Velthus, Küster zu Überwasser, 26 J. alt; 2. Christoffer Kale aus Lippstadt,. 20 J. alt; 3. Johan Primes, 23. J. alt; 4. Johan Schlaaf aus Osnabrück, 19 J. alt. Die Zeugen 2- 4 sind Schreiber beim Notar Cateman. Erwähnt werden Prokurator Wennemar Vienden; Herman Borchorst; Richter Dietrich Velthaus gen. Schnatbaum, Notar Johan Elckman und Henrich Velthaus in Warendorf; Bernard Osthoff, Amtmann zu Freckenhorst.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.