Der Rentmeister zu Hörde Georg Scheel, Sohn des + Georg, macht bekannt, daß ihn Abt Hermann von Werden mit dem Gut Wimelhausen im Kirchspiel Bochum belehnt hat. Der Abt hat Georg erlaubt, für den Fall seines Todes seine Frau mit dem Gut zu versorgen, doch soll sie dem Abt einen geeigneten Lehnsträger stellen. Georg hat gehuldigt im Beisein des Richters zu Mülheim Konrad Hettermann und Johann zu Borcken gen. Vulhaver. - Geben ...

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...