Dekan und Kapitel des Stifts Wetzlar bevollmächtigen den Dreißen Hen, Bürger zu Wetzlar, und geschworene Boten zu Wetzlar zu ihrer Vertretung im Rechtsstreit gegen Tobias von Weitolshausen gen. Schrautenbach, Pastor zu Linden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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