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Siegfried [I.], Erzbischof von Mainz, und Widerat [von Eppstein],
Abt von Fulda, einigen sich über die Thüringer Zehnten, nachdem zwischen
dem Erz...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1051-1250
1069 [April/Mai]
Ausfertigung, Pergament, unbesiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno incarnationis Dominice millesimo LXVIIII, indictione VII; acta sunt hec Mulinhusun
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Siegfried [I.], Erzbischof von Mainz, und Widerat [von Eppstein], Abt von Fulda, einigen sich über die Thüringer Zehnten, nachdem zwischen dem Erzbischof und den sich auf Privilegien der Päpste, Kaiser und Könige berufenden Prokuratoren des Abtes Streit entstanden war, eine eigenständige Beilegung nicht erfolgte und vor dem König Heinrich IV. und den Fürsten verhandelt werden musste. Der Abt zahlt dem Erzbischof den Zehnt von den Ritterlehen (ex beneficiis militum) in Thüringen, der Erzbischof zahlt den Rittern (militis) daraus wie bisher einen Anteil. Die Bonifatiusparochie (omnibus in locis ad sanctum Bonifacium intra parochiam suam pertinentibus) bleibt von der Zehntzahlung an den Erzbischof ganz ausgenommen. Diese Bestimmung gilt insbesondere für die Orte Alsfeld [Oberhessen], Rodheim [an der Horloff, Kr. Gießen] und (Widenehart). Handlungsort: Mühlhausen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: König Heinrich IV.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Anno [II.], Erzbischof von Köln
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Burchart, Bischof von Halberstadt
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ebbo, Bischof von Zeitz
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Benno [II.], Bischof von Osnabrück
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Kanzler Bibo
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hiltibolt, Burchart, Herzog Otto von Bayern, Markgraf Deti und sein Sohn Deti