Das Gericht zu Sasbach entscheidet in der Klagesache des Klosters Allerheiligen gegen Veltin Gewer aus Sasbach zu Recht, dass der Beklagte schuldig sein soll, den von dem Kläger auf eine Matte in der Lochmatte beanspruchten Zins von 6 Schilling Pfennigen weiter zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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