Johanns und Ottos, Gebrüder, Herrn zu Wildenberg, Pfandverschreibung ihrer Güter und Leute in der Vogtei Crumbach an den Grafen Heinrich von Nassau. Der Pfandschilling für die verpfändeten Güter beträgt 200 Mark Pfennige, drei Heller für einen Pfennig gerechnet; der Kirchsatz, Mannen und Dienstmannen sind jedoch von der Pfandschaft ausgeschlossen. Außerdem versprechen die Aussteller, den Grafen von Nassau von ihrem Hause Wildenberg nicht befehden zu lassen, jedoch mit Vorbehalt des den Grafen von Berg und von Sayn an diesem Hause zustehenden Öffnungsrechtes. auf S. Andreas Tag

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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