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Verleihung einer Wiese auf dem Quecksmor durch Eberhard Deitmar, Kanoniker und Pfarrer in Rasdorf, an Johann Hartung
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Urk. 78 Reichsabtei Fulda: Kirchen, Hospitäler, Stiftungen, Seminar, Universität [ehemals: Urkunden: R III, IV]
Reichsabtei Fulda: Kirchen, Hospitäler, Stiftungen, Seminar, Universität [ehemals: Urkunden: R III, IV] >> Kirchen >> Pfarrkirche zu Rasdorf
1684 November 03
Ausfertigung, Pergament, an Pergamentstreifen anhängendes Siegel, ab und verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben zue Rastorff den dritten tag monaths Novembris im jahr nach Christi unsers lieben herrn undt seeligmachers geburth sechszehenhundert vier undt achtzig
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eberhard Deitmar, Kanoniker (canonicus capitularis) im Stift und Pfarrer in Rasdorf [Lkr. Fulda], verleiht an Johann Hartung, fuldischen Fruchtschreiber und Oberschöffenrat in Fulda, wie schon an dessen Vater in erblicher Form eine genau bezeichnete Wiese auf dem Quecksmor (Quecksmohr) gegen einen jährlich zu entrichtenden Erbzins. Eberhard bittet Johann Layman, Doktor der Theologie, fuldischer Rat, Vikar in spiritualibus und Propst von Rasdorf sowie Johann Wilhelm Schultheiß, Dekan, und den ganzen Konvent von Rasdorf um das Siegels des Kollegiatstifts. Ausstellungsort: Rasdorf.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.