Papst Alexander IV. bestätigt dem Zisterzienser-Orden das Indult, dass die Klostervorsteher nicht von geistlichen Richtern angegangen oder vor andere Gerichte gezogen werden sollen, auf den Grund päpstlichen Schreibens, wenn diese des Ordens nicht ausdrücklich erwähnen. Kopie des 14. Jh. mit dem Siegel des Abts von Aunis.