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Revers der Gemeinde Heddesbach, daß die Erlaubnis zur Ausmachung von allen Stumpen in dem Revier Schönau als stets widerrufbare herrschaftliche Gnade zu betrachten sei
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Revers der Gemeinde Heddesbach, daß die Erlaubnis zur Ausmachung von allen Stumpen in dem Revier Schönau als stets widerrufbare herrschaftliche Gnade zu betrachten sei