Erteilung eines sechsjährigen Privilegs gegen den Nachdruck der "Gesammelten Gedichte von Friedrich Rückert", Prof. der orientalischen Literatur in Erlangen, an Universitätsbuchhändler Karl Heyder in Erlangen, das nicht mehr verlängert wird, da das genannte Werk durch das provisorische Gesetz vom 17. Oktober 1838 auf 10 Jahre geschützt ist