Generaldomänenkammeretat von 1739/1740; Reskript vom 14. Juli 1739 wegen einiger 100 Reichstalter zu den geringeren Reparaturen so nach Abschließung des Bauetats vorkommen; Reskript vom 11. Juli 1739 dass die Etats bei welchen kein Plus oder Minus dem vorigen gleich errichtet werden sollen; dass die zu berechnende Freitesjurisdikt Strafen nicht unter der Anschlagssumme aufgeführt

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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