Kurfürst Philipp von der Pfalz und Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken, Graf zu Veldenz, bekunden, dass Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Freinsheim dem Siegmund Holzflößer (Sigmonden Holtzflossern), Bürger zu Worms, und dessen Ehefrau Margarethe ein Leibgeding von 20 Gulden um 200 Gulden Hauptgeld verkauft haben, um das Geld am Flecken zu Freinsheim, am neuen Turm (nuwen thornen) und andernorts für notwendige Bauarbeiten zu verwenden. Die Aussteller bewilligen den Verkauf, behalten sich aber ihre Obrigkeit, Einkünfte und dergleichen vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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