Meister Fastrard von Marneffe, Advokat bei der Lütticher Kurie, beurkundet im Auftrag des Offizials und durch die eingerückten Zeugenaussagen und Dokumente, nachdem weiter Berechtigte oder Interessenten sich auf die Vorladung nicht gemeldet, rechtmäßig auf die Bitte des Aachener Kantors Heinrich von Schonnhoven, daß die Kirche zu Budele der Kantorei des Stifts B. M. inkorporiert und durch einen Vikar desselben bedient werde, der Kantor dagegen nicht verpflichtet sei, daselbst persönlich Residenz zu nehmen. Datum anno domini M. C. C. quarto feria quinta post festum b. Andree apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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